B + B17 (begleitetes Fahren)
Kraftfahrzeuge oder Züge bis 3.5t zulässiger Gesamtmasse bis 9 Sitzplätzen – ausgenommen Klassen A1, A2 und A
(+ Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg)
- Mindestalter B17: 17 Jahre, Beginn 16 1/2
- Mindestalter B: 18 Jahre, Beginn 17 1/2
- Theoretischer Unterricht: 12 + 2 Doppelstunden
- theoretische Prüfung außer deutsch in folgenden Fremdsprachen möglich
Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch, Hocharabisch
- Praktischer Unterricht: Fahrstunden + min. 9 Sonderfahrten (Überland und Autobahn) und 3 Nachtfahrten
- Bei Ausbildung und Prüfung mit Automatikgetriebe nur mit Schlüsselzahl 78
Klasse B mit Schlüsselzahl (96)
Züge der Klasse B bis 4.25 t zulässigem Gesamtgewicht.
- KEINERLEI Prüfung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorrausetzungen: Klasse B
- Nur Schulung in Theorie 2,5h und Praxis (mind. 4,5h)
Klasse BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
- KEINE Theoretische Prüfung, nur Praktische
- Mindestalter für die Erteilung einer Fahrberechtigung beträgt: 18 Jahre
- Praktischer Unterricht: Fahrstunden + min. 5 Sonderfahrten